
Vorschlag Satzungsänderung
zu Tagesordnungspunkt 11 aus der Einladung zur Mitgliederversammlung am 29.03.2025
Die Satzung soll in § 5 Abs. 2 und § 8 Abs. 2 geändert werden.
Vorschlag zur Änderung § 5 Abs. 2
Bisherige Fassung:
(2) Schützenbrüder, die 25, 40, 50, 60, 70 und 80 Jahre der Schützenbruderschaft angehören, werden geehrt.
Schützenbrüder, die 50 Jahre der Schützenbruderschaft angehören, werden zuJubilarenernannt und sind beitragsfrei.
Schützenbrüder, die sich um die Schützenbruderschaft Verdienste erworben haben, werden besonders geehrt.
Neue Fassung:
(2) Schützenbrüder, die 25, 40, 50, 60, 65, 70, 75 und 80 Jahre der Schützenbruderschaft angehören, werden geehrt. Schützenbrüder, die 50 Jahre der Schützenbruderschaft angehören, werden zu Jubilaren ernannt und können sich auf Antrag von der Zahlung des Mitgliedsbeitrags befreien lassen. Der Antrag ist an den geschäftsführenden Vorstand zu richten. Schützenbrüder, die sich um die Schützenbruderschaft Verdienste erworben haben, werden besonders geehrt.
Vorschlag zur Änderung § 8 Abs. 2
Bisherige Fassung:
(2) Zur Mitgliederversammlung werden die Mitglieder unter Angabe der Tagesordnung durch Bekanntmachung in der Tageszeitung„Westfalenpost“ und „Westfälische Rundschau“, Ausgabe Arnsberg Neheim-Hüsten bzw. deren Nachfolgeorgane spätestens zwei Wochen vor der Versammlung eingeladen. Diese ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlungist ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder immer beschlussfähig. In der Einladung ist darauf hinzuweisen. Abgestimmt wird durch Handzeichen.
Neue Fassung:
(2) Zur Mitgliederversammlung werden die Mitglieder unter Angabe der Tagesordnung durch Bekanntmachung auf der Homepage der Schützenbruderschaft (www.schuetzen-huesten.de) spätestens zwei Wochen vor der Versammlung eingeladen. Diese ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlungist ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder immer beschlussfähig. In der Einladung ist darauf hinzuweisen. Abgestimmt wird durch Handzeichen.


